Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Unsere Leistungen und Angebote werden ausschließlich gemäß diesen Bedingungen erbracht. Abweichende Vereinbarungen oder Bedingungen des Bestellers gelten nur dann, wenn sie von uns schriftlich anerkannt werden. Wir legen großen Wert darauf, sicherzustellen, dass unsere Geschäftsbeziehungen auf klaren und transparenten Grundlagen beruhen. Daher sind alle getroffenen Vereinbarungen und Bedingungen schriftlich festzuhalten und von beiden Vertragsparteien zu akzeptieren.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Um rechtsverbindlich zu sein, müssen Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen von uns schriftlich bestätigt werden. Diese schriftliche Bestätigung ist ebenso für Ergänzungen, Änderungen, Nebenabreden oder die Aufhebung dieser Klausel erforderlich.
2.2 Der Besteller ist verpflichtet, die Richtigkeit und Vollständigkeit unserer Auftragsbestätigung unverzüglich zu überprüfen und uns etwaige Abweichungen von seiner Bestellung innerhalb eines Zeitraums von maximal 2 Arbeitstagen mitzuteilen.
2.3 Die in unseren Angeboten genannten Leistungsmerkmale, wie Abbildungen und Zeichnungen, sind lediglich als annähernde Angaben zu verstehen. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder andere Leistungsdaten werden nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Hinsichtlich von Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uneingeschränkt unsere Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung unsererseits gestattet. Sollte der Auftrag nicht erteilt werden, sind uns diese Unterlagen auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
2.4 Im Falle von Sonderanfertigungen sind Abweichungen von der bestellten Menge bis zu ± 10% zulässig, sofern diese aus technischen Gründen unvermeidlich sind und dem Kunden zumutbar erscheinen.
3. Preise
3.1 Unsere Preisangaben gelten, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk, netto, exklusive Mehrwertsteuer, Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung. Im Falle von individuellen Absprachen oder besonderen Vereinbarungen behalten wir uns vor, spezifische Konditionen zu berücksichtigen.
3.2 Die festgelegten Preise basieren auf den aktuell gültigen Kalkulationsfaktoren. Bei jedem Vertragsabschluss erfolgt eine erneute Vereinbarung der Preise. Sollten sich die Kosten für Materialien, Rohstoffe, Energie, Löhne, Gehälter, Herstellung und Transport erhöhen, behalten wir uns das Recht vor, die zum Zeitpunkt der Lieferung aufgrund tatsächlich eingetretener Kostensteigerungen angepassten Preise zu berechnen.
3.3 Obwohl der Verkäufer bestrebt ist, die Richtigkeit der in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise zu gewährleisten, können trotzdem Fehler auftreten. Sollte der Verkäufer einen Preisfehler bei den vom Käufer bestellten Waren entdecken, informiert er den Käufer so schnell wie möglich darüber. Der Käufer hat das Recht, seine Bestellung innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Mitteilung über eine Preiserhöhung im Vergleich zu den in der Auftragsbestätigung angegebenen Preisen zu stornieren. Versäumt der Käufer, innerhalb von zwei Werktagen von seinem Stornierungsrecht Gebrauch zu machen, ist er an den neuen Preis gebunden.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind die Rechnungsbeträge innerhalb von 21 Tagen nach dem Rechnungsdatum ohne jegliche Abzüge zu begleichen.
4.2 Die Zahlung sollte so erfolgen, dass wir am Fälligkeitstag über den vollständigen Betrag verfügen können.
Im Falle einer Zielüberschreitung behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz ab dem ersten Tag des Verzuges zu berechnen.
4.3 Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
4.4 Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt am Ort der Niederlassung bzw. der Bank des Lieferanten.
4.5 Der Besteller darf nur dann Aufrechnungen vornehmen oder Zurückbehaltungsrechte geltend machen, wenn die Gegenforderung unstrittig ist, als rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurde.
4.6 Kürzungen jeglicher Art des Rechnungsbetrages ohne unsere ausdrückliche Zustimmung werden nicht anerkannt.
4.7 Wenn sich die finanzielle Situation des Käufers nach Vertragsabschluss erheblich verschlechtert oder erst nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, behalten wir uns im Falle einer Gefährdung
der Gegenleistung das Recht vor, noch nicht durchgeführte Lieferungen zu verweigern oder angemessene Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
5. Lieferung
5.1 Die Angaben zu Lieferzeiten sind lediglich als ungefähre und unverbindliche Schätzungen zu betrachten. Betriebsstörungen und Liefererschwernisse jeglicher Art, einschließlich solcher bei unseren Zulieferanten, berechtigen uns dazu, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlauffrist zu verschieben.
5.2 Ereignisse höherer Gewalt, sei es bei uns oder unseren Zulieferanten, sowie andere hoheitliche Maßnahmen, die sich nachteilig auf Herstellung und Versand auswirken, berechtigen uns, ohne schadensersatzpflichtig zu werden, vom Vertrag zurückzutreten.
5.3 Eventuelle Forderungen aufgrund von Fehlmengen müssen dem Verkäufer schriftlich innerhalb von drei Arbeitstagen nach dem Erhalt der Waren durch den Käufer mitgeteilt werden.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Das Eigentum an der gelieferten Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag in unserem Besitz. Diese Regelung erstreckt sich auch auf alle künftigen Lieferungen, selbst wenn wir uns nicht ausdrücklich darauf berufen. Im Falle eines vertragswidrigen Verhaltens des Käufers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern.
6.2 Solange das Eigentum an der Kaufsache noch nicht auf den Besteller übergegangen ist, obliegt es diesem, die Ware sorgsam zu behandeln. Insbesondere ist der Besteller dazu verpflichtet, auf eigene Kosten ausreichende Sicherheitsmaßnahmen gegen Diebstahl, Feuer und Wasserschäden zu ergreifen. Im Falle einer Pfändung oder anderweitiger Einflussnahme Dritter auf das gelieferte Produkt hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich zu informieren, solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist.
6.3 Der Besteller ist befugt, die Vorbehaltsware im Rahmen seines üblichen Geschäftsverkehrs weiterzuveräußern. In einem solchen Fall tritt der Besteller bereits jetzt alle Forderungen einschließlich sämtlicher Nebenrechte aus der Weiterveräußerung an uns ab. Diese Abtretung erfolgt unabhängig davon, ob die Kaufsache vor oder nach einer Verarbeitung weiterverkauft wurde.
6.4 Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns als Lieferer gemäß § 950 BGB, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen entstehen. Im Falle der §§ 946-948 BGB treten die neu entstandenen Gegenstände an die Stelle der Vorbehaltsware.
6.5 Auf unsere Aufforderung hin ist der Käufer dazu verpflichtet, die Abtretung den Unterbestellern mitzuteilen und uns alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die notwendig sind, um unsere Rechte gegenüber den Unterbestellern geltend zu machen.
7. Gefahrenübergang und Versand
7.1 Die Gefahr des Versands trägt stets der Käufer und geht mit der Lieferung der Ware ab Werk auf ihn über, auch wenn eine frachtfreie Lieferung durch uns vereinbart wurde. Versicherungen gegen Transportschäden erfolgen ausschließlich auf Kosten des Käufers.
7.2 Versandvorschriften sind bei der Einreichung des Auftrags zu übermitteln, wobei wir bestrebt sind, die gewünschte Versandart nach Möglichkeit zu berücksichtigen. Sollten keine spezifischen Anweisungen vorliegen, behält sich der Lieferant das Recht vor, die Versandart nach eigenem Ermessen festzulegen, ohne dabei verbindlich gebunden zu sein.
7.3 Nach unserer Aufforderung sind Verpackungsmaterial und Lademittel umgehend frachtfrei zurückzusenden. Eine Gutschrift erfolgt entsprechend dem Wiederverwendungswert. Gitterboxen oder Euro-Flachpaletten, die nicht zurückgegeben werden, unterliegen einer Berechnung nach einer von uns festgelegten Frist.
8. Beanstandungen und Gewährleistung
8.1 Beanstandungen müssen innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich gemeldet werden. Andernfalls entfallen die Ansprüche des Käufers, die sich aus der Beanstandung ergeben könnten. Die Berechtigung der Beanstandung liegt allein im Ermessen des Lieferanten. Im Falle eines Transportschadens muss der Empfänger den möglicherweise nicht ordnungsgemäßen Zustand der Ware vom Transportunternehmen protokollieren lassen.
8.2 Im Falle einer anerkannten sachlichen Beanstandung sind wir dazu verpflichtet, nach unserer Wahl entweder die mangelhafte Ware zurückzunehmen und kostenfreien Ersatz zu liefern oder den Minderwert zu vergüten. Schadensersatzansprüche gegen uns und unsere Erfüllungshilfen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für unmittelbare und Folgeschäden, die über den Schaden an der gelieferten Ware selbst hinausgehen. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate ab Lieferung der Ware.
8.3 Ansprüche wegen Mängeln stehen ausschließlich dem unmittelbaren Besteller zu und sind nicht übertragbar.
8.4 Der Besteller ist berechtigt, Zahlungen im Rahmen von Mängelrügen in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln zurückzuhalten. Eine Zahlung kann jedoch nur zurückgehalten werden, wenn der Besteller eine Mängelrüge geltend macht, bei der keine vernünftigen Zweifel an ihrer Berechtigung bestehen. Falls die Mängelrüge unbegründet ist, behalten wir uns das Recht vor, die uns entstandenen Aufwendungen vom Besteller erstattet zu verlangen.
8.5 Wenn der Besteller Teile, die für die Fertigstellung, Aufarbeitung oder Umarbeitung bestimmt sind, an uns sendet, übernehmen wir keine Haftung für deren Verhalten während der Bearbeitung. Sollte das Material während dieses Prozesses beschädigt werden, so sind uns die bis dahin für die Bearbeitung entstandenen Kosten zu erstatten, es sei denn, der Schaden ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits oder unseres Erfüllungsgehilfen zurückzuführen oder es handelt sich um eine für den Vertragszweck wesentliche Pflichtverletzung. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Personenschäden.
9. Datenschutz
9.1 Die technischen Unterlagen, Zeichnungen sowie alle Informationen über die Funktion und den Aufbau der Ware, die während der Vertragsverhandlungen von uns erhalten werden, unterliegen der Geheimhaltung. Der Besteller verpflichtet sich, den Zugang zu diesen Informationen unbefugten Personen zu verwehren.
9.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, werden die Informationen, die im Zusammenhang mit Bestellungen übermittelt werden, nicht als vertraulich betrachtet.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens. Der Lieferant ist außerdem berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
10.2 Es gilt nur deutsches Recht.
11. Gültigkeitsrecht
Falls einzelne Bestimmungen eines abzuschließenden Liefervertrages oder dieser Bedingungen nichtig sind oder werden, bleibt die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts oder des restlichen Textes dieser Verkaufsbedingungen davon unberührt.